Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „Wir verkaufen dein Auto“
- § Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen von „Wir verkaufen dein Auto“ (nachfolgend „WVDA“) gegenüber den Kunden, die Fahrzeuge verkaufen möchten.
(2) Sie regeln insbesondere die Vermittlung und den Verkauf von Kraftfahrzeugen an registrierte Händler.
- § Vermittlungsleistungen
(1) WVDA ist berechtigt, Fahrzeuge von Kunden an registrierte Vertriebspartner (Händler) zu vermitteln. Die Kunden stellen WVDA ihre aktuellen Fahrzeugdaten und -verfügbarkeiten zur Verfügung.
(2) WVDA leitet Kundenanfragen und -interessenten an die zuständigen Partner weiter. Die Partner sind verpflichtet, den von WVDA vermittelten Interessenten Kontaktdaten und weitere Informationen zum gewünschten Fahrzeug zu übermitteln.
(3) Der Verkaufsvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Vertriebspartner zustande. WVDA agiert lediglich als Vermittler und ist nicht Vertragspartei.
- § Haftungsausschluss
(1) WVDA übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit, Funktionstüchtigkeit oder etwaige Mängel der von den Kunden angebotenen Fahrzeuge.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Informationen über das Fahrzeug, einschließlich etwaiger Mängel oder Schäden, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. WVDA haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden resultieren.
(3) Der Verkauf des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertriebspartner (Händler). WVDA ist lediglich als Vermittler tätig und nicht Vertragspartei des Verkaufs.
(4) Ansprüche aufgrund von Mängeln oder Schäden am Fahrzeug können ausschließlich gegen den Kunden geltend gemacht werden, der das Fahrzeug verkauft hat.
(5) WVDA haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtoffenlegung von Mängeln oder Schäden durch den Kunden resultieren, es sei denn, WVDA wusste oder hätte wissen müssen, dass solche Mängel oder Schäden vorlagen.
- § Fahrzeugverkauf
(1) WVDA vermittelt den Verkauf von Fahrzeugen, die von Kunden angeboten werden, an registrierte Händler.
(2) Die Kunden haben 3 Tage Zeit, um auf die Angebote der Händler zu bieten. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bietauftrag geschlossen, und der meistbietende Händler erhält den Auftrag.
(3) Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug auf Mängel und Beschädigungen zu untersuchen. Eine Rückgabe des Fahrzeugs nach dem Kauf ist nur möglich, wenn zwischen dem Händler und dem Kunden ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde.
(4) Die Zahlung der Provision in Höhe von 10% des Gesamtbetrags ist sofort fällig; der Auftrag wird erst nach Erhalt der Zahlung freigegeben. Sollte es nicht zum Kauf kommen, wird der komplette Betrag der Provision zurückerstattet. Sollte der Käufer aufgrund eines selbstverschuldeten Fehlers nicht kaufen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro fällig.
- § Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Vermittlungsleistungen erhält WVDA vom jeweiligen Vertriebspartner eine Provision in Höhe von 10% des Gesamtverkaufspreises.
(2) Rechnungen von WVDA sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WVDA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- § Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von WVDA.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für WVDA-Fahrzeugpartner
- § Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der „Wir verkaufen dein Auto“ (nachfolgend „WVDA“) und den registrierten Fahrzeugpartnern (nachfolgend „Partner“).
(2) Gegenstand des Vertrags ist die Vermittlung von Fahrzeugen durch WVDA an die Partner im Rahmen des WVDA-Vertriebsnetzwerks.
- § Registrierung und Vertragsschluss
(1) Interessierte Unternehmen können sich über das Online-Partnerportal von WVDA als Fahrzeugpartner registrieren.
(2) Mit Abgabe des Registrierungsformulars und der Akzeptanz dieser AGB kommt ein Vertrag zwischen WVDA und dem Partner zustande.
(3) WVDA behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- § Leistungen von WVDA
(1) WVDA stellt den registrierten Partnern Fahrzeuge zur Verfügung, die sie bundesweit und im DACH-Raum erwerben können.
(2) WVDA agiert ausschließlich als Vermittler und übernimmt keine Haftung für die Fahrzeuge oder deren Zustand.
(3) Der Partner ist verpflichtet, genaue Angaben zu machen und haftet für eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten.
(4) WVDA bietet eine Plattform, über die Händler kostenlos auf Fahrzeuge bieten können. Der meistbietende erhält den Zuschlag.
- § Pflichten der Partner
(1) Die Partner haben WVDA unverzüglich über jeden durch die Vermittlung zustande gekommenen Kaufabschluss zu informieren.
(2) Die Partner verpflichten sich zur Vertraulichkeit gegenüber Geschäftsgeheimnissen von WVDA.
(3) Die Partner müssen mit WVDA in allen vertrieblichen Angelegenheiten kooperativ zusammenarbeiten.
(4) Die Partner dürfen die von WVDA überlassenen Informationen ausschließlich fürden vertragsgemäßen Gebrauch nutzen.
- § Vergütung und Provisionen
(1) Für jeden über WVDA vermittelten Fahrzeugkauf erhält WVDA eine Provision in Höhe von 7% des Gesamtbetrags.
(2) Die Zahlung der Provision ist sofort fällig; der Auftrag wird erst nach Erhalt der Zahlung freigegeben.
(3) Sollte es nicht zum Kauf kommen, wird der komplette Betrag der Provision zurückerstattet.
(4) Sollte der Käufer aufgrund eines selbstverschuldeten Fehlers nicht kaufen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro fällig.
(5) Die Partner haben 3 Tage Zeit, um auf die Fahrzeuge zu bieten. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bietauftrag geschlossen, und der meistbietende erhält den Auftrag.
- § Haftungsausschluss
(1) WVDA übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit, Funktionstüchtigkeit oder etwaige Mängel der von den Kunden angebotenen Fahrzeuge, die an die Händler vermittelt werden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Informationen über das Fahrzeug, einschließlich etwaiger Mängel oder Schäden, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. WVDA haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden resultieren.
(3) Der Verkaufsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertriebspartner (Händler) zustande. WVDA agiert lediglich als Vermittler und ist nicht Vertragspartei des Verkaufs.
(4) Ansprüche aufgrund von Mängeln oder Schäden am Fahrzeug können ausschließlich gegen den Kunden geltend gemacht werden, der das Fahrzeug verkauft hat.
(5) WVDA haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtoffenlegung von Mängeln oder Schäden durch den Kunden resultieren, es sei denn, WVDA wusste oder hätte wissen müssen, dass solche Mängel oder Schäden vorlagen.
7. § Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von WVDA.
(4) WVDA ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten AGB gelten dann für alle bestehenden Vertragsbeziehungen, sofern die Partner nicht binnen der Ankündigungsfrist widersprechen.
8. § Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen vor.
(4) WVDA behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Über Änderungen werden die Partner rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Widersprechen die Partner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die neuen Bestimmungen als vereinbart.